Teilnahmebedingungen.
Diese öffentliche Informationsseite beschreibt den bestätigten Rahmen für die Zusammenarbeit im Kreis. Vertragspartner, Beginn, Erneuerung, Kündigung, Ausschluss, Rückerstattungen und Gerichtsstand werden vor dem Beitritt in der separaten Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegt. Diese Seite ist keine abschliessende, bindende Vertragsfassung.

Vertragspartner und Geltung
Vertragspartner, Geltung und Rangfolge der Vertragsdokumente werden vor dem Beitritt in der separaten Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegt. Diese öffentliche Seite ist eine Zusammenfassung und ersetzt diese Vereinbarung nicht.
Aufnahme
Über die Aufnahme entscheidet CIRCLE60² nach eigenem Ermessen. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Die Aufnahme erfolgt über eine Bewerbung und ein vertrauliches Gespräch; Beginn und Voraussetzungen der Mitgliedschaft werden vor dem Beitritt in der separaten Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegt.
Dauer und Erneuerung
Dauer und Erneuerung der Mitgliedschaft werden vor dem Beitritt in der separaten Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegt.
Kündigung
Kündigungsfrist und Form der Kündigung werden vor dem Beitritt in der separaten Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegt.
Jahresbeitrag
CIRCLE60² umfasst 120 Sitze. Inhaberinnen und Inhaber mit Eigentum am Unternehmen zahlen CHF 6'800 pro Jahr. Der Gründungspreis von CHF 5'800 pro Jahr gilt für die ersten 20 Gründungsplätze und ausschliesslich für Inhaberinnen und Inhaber. Als Nachfolgerinnen und Nachfolger gelten designierte Mitglieder der nächsten Generation unter 45 Jahren; sie zahlen CHF 4'800 pro Jahr. Alle Beiträge enthalten vier CIRCLE60²-Tage pro Jahr einschliesslich Vorbereitung und Nachbereitung. Die Zahlung erfolgt separat per Rechnung. Diese Angaben auf der Website dienen ausschliesslich der Information; massgeblich ist die separate Mitgliedschaftsvereinbarung.
Vertraulichkeit
Es gilt die Chatham House Rule: Inhalte aus dem Kreis dürfen verwendet werden, eine Zuordnung zu einer Person oder ihrem Unternehmen ist nie erlaubt. Aufzeichnungen, Presse und Gäste ohne vorherige Zustimmung sind untersagt. Verkauf und Akquise innerhalb des Kreises sind nicht erlaubt.
Ausschluss
Ein Verstoss gegen die Vertraulichkeitsregeln beendet die Mitgliedschaft. Ein Ausschluss ist ausserdem möglich bei unerlaubten Aufnahmen oder Veröffentlichungen, Verkauf oder Akquise im Kreis, wesentlichen falschen Angaben bei der Bewerbung oder Verhalten, das die sichere Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigt. Weitere Ausschlussgründe, das Verfahren und eine allfällige Anhörung werden vor dem Beitritt in der separaten Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegt.
Folgen des Austritts oder Ausschlusses
Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Ende der Mitgliedschaft weiter. Der Umgang mit bereits bezahlten Beiträgen, Unterlagen, Benchmark-Berichten, offenen Verpflichtungen und allfälligen Rückerstattungen wird vor dem Beitritt in der separaten Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegt.
Anwendbares Recht
Anwendbares Recht und Gerichtsstand werden vor dem Beitritt in der separaten Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegt. Diese öffentliche Informationsseite ist keine abschliessende, bindende Vertragsfassung.